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   VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14   

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VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14 (https://dejure.org/2014,16446)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.06.2014 - 4 K 708/14 (https://dejure.org/2014,16446)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 4 K 708/14 (https://dejure.org/2014,16446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizwirkung des Zertifikats einer zertifizierten Sprachschule bei einem Einbürgerungsbewerber

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, StAG § 10 Abs. 4, StAG § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Sprachprüfung, Deutschkenntnisse, Sprachkenntnisse, Zertifikat B1, B1, Einbürgerung, Amtsermittlung, Zusicherung, Einbürgerungszusicherung, schriftliche Ausdrucksfähigkeit, schreiben, schriftlich, Zertifikat, Zeugnis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 Nr 6 RuStAG, § 10 Abs 4 RuStAG
    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 Nr. 6; StAG § 10 Abs. 4
    Einbürgerungszusicherung; Sprachkenntnisse; Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen; Indizwirkung vorgelegter Bescheinigungen für das Bestehen von Sprachkenntnissen (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erfolgt nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erfolgt nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Darmstadt, 07.07.2013 - 5 K 861/12

    Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei Einbürgerungsbewerbern; Nachweis

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG geht das Gesetz aber gerade nicht davon aus, die Vorlage eines Zertifikats sei in jedem Fall gleichbedeutend mit der Erfüllung der Anforderung ausreichender Sprachkenntnisse (vgl. zum Folgenden auch VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013 - 5 K 861/12.DA -, juris).

    Letztlich ist jedoch allein entscheidend, ob der Einbürgerungsbewerber die geforderten Sprachkenntnisse, nämlich die Anforderungen, die die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch Niveau B1 vorsieht, vor der Behörde und ggf. dem Gericht vorweisen kann (VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012, a.a.O.).

    Auch wenn die Anbieter abstrakt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zertifiziert werden, entzieht sich die Durchführung der Prüfung im Einzelnen weitgehend der staatlichen Kontrolle (VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG geht das Gesetz aber gerade nicht davon aus, die Vorlage eines Zertifikats sei in jedem Fall gleichbedeutend mit der Erfüllung der Anforderung ausreichender Sprachkenntnisse (vgl. zum Folgenden auch VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013 - 5 K 861/12.DA -, juris).

    Letztlich ist jedoch allein entscheidend, ob der Einbürgerungsbewerber die geforderten Sprachkenntnisse, nämlich die Anforderungen, die die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch Niveau B1 vorsieht, vor der Behörde und ggf. dem Gericht vorweisen kann (VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Soweit der Klägervertreter auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris) und ihm nachfolgend der Instanzgerichte verweist, wonach es nicht erforderlich sei, dass sich der Einbürgerungsbewerber eigenhändig schriftlich ausdrücken könne, relativiert dies die Anforderungen an die vom Kläger zu verlangenden Sprachkenntnisse nicht.
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Die 2007 in § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG erfolgte Festlegung auf das Sprachniveau Zertifikat Deutsch B1 "in mündlicher und schriftlicher Form" korrigiert diese Rechtsprechung, indem sie nunmehr verbindlich auch bestimmte Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache verlangt; hiervon geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (vgl. Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 8/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG, wonach von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG abgesehen wird, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann, fehlen jegliche Anhaltspunkte (vgl. dazu für den Fall der Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit jüngst auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.01.2014 - 1 S 923/13 -, juris); auch der Kläger selbst trägt keine Gründe vor, die ein Absehen vom Erfordernis des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG rechtfertigen könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Der Bescheid des Landratsamts XXX vom 12.11.2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums YYY vom 10.03.2014 sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1, 5 VwGO), weil er in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.2013, InfAuslR 2013, 343) Anspruch zwar nicht auf Einbürgerung, aber auf die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung hat.
  • VG Stuttgart, 02.07.2013 - 11 K 1279/13

    Einbürgerungszusicherung: Fehlen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache

    Auszug aus VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14
    Dieses Ermessen reduziert sich auf eine Pflicht zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung, wenn beim Einbürgerungsbewerber bis auf die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit alle Voraussetzungen eines Einbürgerungsanspruchs vorliegen und die Durchsetzung des Einbürgerungsanspruchs durch eine solche Zusicherung ermöglicht oder doch wesentlich erleichtert wird (VG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2013 - 11 K 1279/13 -, juris, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und

    Der Kläger hat am 23. Juli 2014 unter dem Aktenzeichen 4 K 707/14.KO Klage erhoben und wiederholt sein Vorbringen aus dem Parallelverfahren 4 K 398/16.KO (4 K 708/14.KO) zu der Ursprungsgenehmigung vom 21. Oktober 2011.

    Er verweist auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 25. Juni 2014 und im Parallelverfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO) und zweifelt an der Zulässigkeit der Klage.

    Sie verweist auf die Ausführungen des Beklagten und ihr Vorbringen im Verfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO).

    Das zunächst unter dem Aktenzeichen 4 K 707/14.KO geführte Verfahren hat - wie auch das Parallelverfahren 4 K 708/14.KO - nach der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2015 im Hinblick auf mit sachverständiger Unterstützung geführte Einigungsgespräche geruht und ist unter dem vorliegenden Aktenzeichen 4 K 398/16.KO wieder aufgerufen worden.

  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16

    Immissionsschutz; Genehmigung einer Biogasanlage; Nachvollziehbarkeit eines

    Das zunächst unter dem Aktenzeichen 4 K 708/14.KO geführte Verfahren hat - wie auch das Parallelverfahren 4 K 707/14.KO - nach der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2015 im Hinblick auf mit sachverständiger Unterstützung geführte Einigungsgespräche geruht und ist unter dem vorliegenden Aktenzeichen 4 K 399/16.KO wieder aufgerufen worden.
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